Bereits Anfang des Jahres 1839 war der Entwurf des Bauplanes für die neue evangelische Kirche in Eich durch den Großherzoglichen Hessischen Provinzialbaumeister Ignaz 0pfermann aus Mainz fertiggestellt. Die alte vorhandene Kirche, deren Alter nicht genau feststeht, war von der Kreisbaubehörde für baufällig erklärt worden. Der Gemeinderat der bürgerlichen Gemeinde Eich faßte zusammen mit dem Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Eich den Beschluß, eine neue Kirche im würdigem Stil zu erbauen. Für die Begleichung der Baukosten waren für die Jahre 1841 und 1842 von Seiten der Zivilgemeinde 23.400 Gulden bereitzustellen. Bereits im Mai des Jahres 1839 wurden durch den damaligen Bürgermeister Büttel 30 Kubikklafter roter Neckar-Sandstein durch Vertrag mit dem Neckarschiffer Jakob Michel bestellt.
Die Steine hatten ein Maß von 6 Zoll dick und 10-15 Zoll lang und wurden für einen Betrag von 26 Gulden und 55 Kreuzer per Kubik-Klafter an der linken Rheinseite bei Gernsheim ausgeladen. Den endgültigen Plan legte Provinzialbaumeister Opfermann dann am 9. April 1841 und bereits am 13. Juli 1841 wurden die Ausschreibungen für die Bauarbeiten durch den Planer auf dem Rathaus vergeben. Den Zuschlag für die Ausführung der Maurerarbeiten erhielt die Baufirma Berg & Co. aus Bensheim.
Bereits im Jahre 1843 war der Bau beendet, und man ging nun an die innere Ausschmückung des Gotteshauses. Auch wurde die Einfriedung des Kirchengrundstückes neu errichtet, womit eine Verbreiterung der Hauptstraße verbunden war, denn die alte Einfriedung, die den um die Kirche liegenden Friedhof umschloß, reichte bis in die Mitte der heutigen Straße. Für die Einfriedung waren 3.925 Gulden aufzubringen.
Bis Ende des Jahres 1843 waren an Baukosten bereits 28.412 Gulden angefallen. Der Kreisrat teilte der Gemeinde mit; daß die im Jahre 1843 für ein neues Schulhaus vorgesehenen Haushaltsmittel von 5.0O0 Gulden ebenfalls für den Kirchbau verwendet werden könnten, „da der Schulhausbau noch ausgesetzt bleibt“. Und wörtlich: „Ich glaube, daß unter diesen Umständen es keinem Ausstande unterliege, den schönen, zum Schmuck und zur Ehre der Gemeinde Eich gereichenden Kirchbau auf eine würdige Weise auszuführen“.