Kirchenvorstandswahlen 2015

Einführung des neuen Kirchenvorstandes

von links: Marcus Nessler, Andrea Stotz, Robert Muth, Margit Schöneck, Rebecka Baumgart, Ingrid Giesen, Ute Grafen, Regina Vatter, Daniela Bonk, Pfarrer Markus Kuhnt

Einführung des neuen Kirchenvorstandes
Im Gottesdienst am 06. September wurde der neue Kirchenvorstand eingeführt.

Verabschiedet wurden Heino Baumgart, Eckhard Blum und Alfred Burghardt.

26.04.2015    11-18 Uhr Kirchenwahl im Ev. Gemeindehaus

Kirchenvorstandswahlen 2015 – eine große Chance

Diese Seite möchte Sie umfassend informieren.

 

Am 26. April werden in allen Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau neue Kirchenvorstände für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. In den Kirchenvorstand sollen Frauen und Männer gewählt werden, die bereit und geeignet sind, die in der Kirchenordnung genannten Aufgaben der Leitung der Kirchengemeinde zu übernehmen. Der Kirchenvorstand ist das (einzige) rechtliche und geistliche Leitungsorgan der Kirchengemeinde (Art.13 Abs.1 KO). Der endgültige Wahlvorschlag wurde wie folgt festgesetzt:

Animiert_Banner_726x90_2_141126_eb[1]

KV_Wahl_02

 

Wahl_Jugend

Kirchenvorstandswahl 2015

Bekanntgabe von Ort und Zeit der Wahlhandlung – gemäß § 17 Abs. 3 KGWO für Einheitswahl und unechte Bezirkswahl
Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Eich gibt hiermit bekannt, dass für die Kirchenvorstandswahl am 26. April 2015 das Wahllokal im Ev. Gemeindehaus, Hauptstraße 43 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet ist. Alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder sind herzlich eingeladen, sich an der Kirchenvorstandswahl 2015 zu beteili-gen. Nach Schließung des Wahllokals werden die abgegebenen Stimmen in öffentlicher Sitzung des Wahlvorstandes ausgezählt und das vorläufige Wahlergebnis festgestellt.

Sieben gute Gründe zur Kirchenvorstandswahl zu gehen!
Von Kirchenpräsident Dr. Volker Jung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder unserer Kirche,
in unserer Kirche wird gewählt. Ich bitte Sie, sich an der Kirchenvorstandwahl 2015 zu beteiligen! Geben Sie Ihre Stimmen den Kandidatinnen und Kandidaten Ihres Vertrauens. Dafür sprechen viele gute Gründe – sieben, die ich für besonders gewichtig halte, will ich Ihnen nennen:
1. Gemeinde stärken Eine hohe Wahlbeteiligung gibt dem Kirchenvorstand einen festen Rückhalt. Ihre Stimme stärkt die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher für ihre verantwortungsvolle Aufgabe. So schaffen Sie eine wichtige Voraussetzung für ein lebendiges und gefestigtes Gemeindeleben.
2. Verantwortung übertragen Sie bestimmen mit, wer Verantwortung übernehmen soll und damit auch Entscheidungen für die Zukunft trifft.
3. Vielfalt mitgestalten Die Kirche wird von vielen unterschiedliche Menschen und Gruppen mitgestaltet. Ihre Interessen und Positionen werden durch die Wahl in die Kirchenvorstände getragen und können dort eingebracht werden. Das schafft Zugänge für viele.
4. Kirche leiten Zusammen mit allen anderen Kirchenmitgliedern sind Sie „die Basis“ der Kirche. Durch Ihre Wahl bestimmen Sie nicht nur den örtlichen Kirchenvorstand, denn der entsendet auch Vertreterinnen und Vertreter in die Dekanatssynode. Diese wiederum entsendet Mitglieder in die Kirchensynode. Die Kirchensynode ist das maßgebliche Leitungsorgan der EKHN. Alle grundlegenden Entscheidungen werden in der EKHN von gewählten Gremien getroffen.
5. Evangelischen Glauben bekennen Sie zeigen mit ihrer Stimme, dass Sie evangelisch sind. Sie bringen auch zum Ausdruck, dass Ihnen wichtig ist, dass die evangelische Kirche demokratisch geleitet wird.
6. Ehrenamtliches Engagement wertschätzen Die gewählten Mitglieder der Kirchenvorstände arbeiten ehrenamtlich. Jedes Kreuz, das Sie machen, ehrt alle, die ehrenamtlich aktiv sind. Ehrenamtliche Arbeit macht unsere Kirche und unsere Gesellschaft lebendig und warmherzig.
7. Gemeinschaft leben Mit Ihrer Beteiligung an der Wahl zeigen Sie, dass Sie ein Teil der Kirche sind, die viele miteinander verbindet – in einer Gemeinde vor Ort, regional und in der einen Welt Gottes.

Text: Von Kirchenpräsident Dr. Volker Jung

 

Hinweis für die Gemeindemitglieder auf die Einsichtsmöglichkeit in das Wählerverzeichnis

gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KGWO

Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Eich gibt hiermit bekannt, dass ab 24.03.2015 dienstags und donnerstags bis zum 13. April 2015 von 9.00 bis 12.00 Uhr für alle Gemeindemitglieder im Ev. Pfarramt, Hauptstraße 48 in Eich die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis besteht. Werden Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten festgestellt, ist das Wählerverzeichnis durch den Kirchenvorstand zu berichtigen. Dies ist bis zum Wahltag möglich.

Briefwahlunterlagen

können noch bis Freitag, 24. April unter pfarramt.ev-eich@gmx.de angefordert werden.

 

Kirchenvorstandswahl 2015

Warten auf die Wahlergebnisse der Kirchenvorstandswahlen 2015: Mit ersten Resultaten ist bis Montagmittag zu rechnen. Rund 1.5 Millionen Evangelische in 1.151 Gemeinden in Hessen und Rheinland-Pfalz haben am Sonntag über ihre Kirchenvorstände entschieden. Schon jetzt zeichnet sich eine starke Tendenz zur Briefwahl ab. Viele Gemeinden haben zuletzt noch einmal kräftig geworben: Vom „Gospeltrain“ durch die Stadt bis zur Verlosung von reservierten Sitzplatzkarten für den kommenden Gottesdienst an Heilig Abend.

Kirchenvorstandswahl 2015

Bekanntgabe des Wahlergebnisses gem.§ 22 Abs. 1 KGWO

Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Eich hat in seiner Sitzung vom 4. Mai 2015 folgendes Wahlergebnis festgestellt.

Gewählt sind:

Rebecka Baumgart

Arno Beckenbach

Alfred Burghardt

Ingrid Giesen

Ute Grafen

Robert Muth

Marcus Nessler

Margit Schöneck

Andrea Stotz

Regina Vatter

 

Begründete Einsprüche gegen das Wahlergebnis können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied bis spätestens 25. Mai 2015 schriftlich beim Kirchenvorstand erhoben werden. Der Einspruch kann nur auf Mängel der Aufstellung des Wahlvorschlags oder des Wahlverfahrens oder auf Einwendung gegen die Wählbarkeit einer gewählten Kandidatin oder eines gewählten Kandidaten gestützt werden